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Stadtwerke Mainz/Heag Bundeskartellamt

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Das Bundeskartellamt darf in zwei Streitigkeiten um Netznutzungsentgelte den angeordneten Sofortvollzug nicht durchsetzen. Dies beschloss kürzlich der Kartellsenat des OLG Düsseldorf in zwei Eilverfahren. Sie waren von der Stadtwerke Mainz AG bzw. der Heag Versorgungs-AG angestrengt worden. Mainz sollte mittels Sofortvollzug zur Preissenkung gezwungen werden, die Heag zahlreiche Entgeltauskünfte erteilen. Mit der OLG-Entscheidung ist der Sofortvollzug in beiden Fällen vorerst verhindert. Beide Verfahren sind in der Hauptsache weiterhin beim Düsseldorfer OLG anhängig. Berater Stadtwerke Mainz und Heag

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