Juve Plus Streit um 'Deutsche Hypo'

Commerzbank-Tochter wehrt mit Boehmert & Boehmert einstweilige Verfügung ab

Autor/en
  • Catrin Behlau

Die Bezeichnungen 'deutsche-hyp' und 'deutschehyp' sind nicht mit dem Begriff 'Deutsche Hypo' verwechselbar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden und eine einstweilige Verfügung der Deutschen Hypothekenbank im Widerspruchsverfahren abgelehnt.

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Carl-Richard Haarmann
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