Juve Plus Streit um Elvis′ Vermächtnis

Musiklabels mit Harte-Bavendamm auch vor OLG erfolgreich

Die Erben von Elvis Presley bekommen für die Nutzung der Elvis-Werke keine über die pauschale Vergütung hinausgehende Zahlung. Das Oberlandesgericht München hat in der vergangenen Woche die Berufung der Elvis Presley Enterprises zurückgewiesen und die Entscheidung der ersten Instanz von 2015 bestätigt. Die Rechtsnachfolger von Elvis hatten von den Plattenlabel Arista Music und Sony Music Entertainment Germany eine Beteiligung an den in Deutschland erzielten Gewinnen gefordert. Ob sie gegen das Urteil vorgehen, steht noch nicht fest.

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Karolina Schöler
Karolina Schöler

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