Juve Plus Streit um Gerichtsstandort

Patentrechtler will mit Beiten Burkhardt Geld von Hammonds

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Im Streit zwischen Patentanwalt Dr. Herbert Kunz und der Hammonds LLP hat das Landgericht München I eine Schriftsatzfrist eingeräumt. Im Fokus steht zunächst die Frage, ob die deutsche Gerichtsbarkeit überhaupt zuständig ist. Hintergrund ist eine Klage von Kunz auf Zahlung ausstehender Vergütung.

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Im Streit zwischen Patentanwalt Dr. Herbert Kunz und seiner ehemaligen Kanzlei Hammonds LLP über eine ausstehende Vergütung (Aktenzeichen 15 O 20588/10) muss zunächst die Frage geklärt werden, ob die deutsche Gerichtsbarkeit überhaupt zuständig ist. Das Landgericht München I räumte dafür gestern eine Schriftsatzfrist ein. 

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