Die Jewish Claims Conference (JCC) darf Ansprüche an den so genannten Lenné-Dreieck am Potsdamer Platz in Berlin gegenüber KarstadtQuelle/Warenhaus Wertheim geltend machen. Das hat das Bundesvermögensamt beschlossen. Der Bescheid war möglich geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass das so genannte Vermögensgesetz auch auf Westgrundstücke anzuwenden sei. Bei dem Lenné-Grundstück, auf dem heute unter anderem das Hotel Ritz-Carlton steht, handelt es sich um ein Westgrundstück, da es noch vor der Wende getauscht wurde.
KarstadtQuelle, die mit der Hertie-Übernahme auch zu dem Grundstück kam, hat das Gelände inzwischen an Otto Beisheim weiterverkauft. Dieser errichtete dort unter anderem das Beisheim-Center. KarstadtQuelle kündigte an, gegen den Bescheid klagen zu wollen.
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