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Auslöser des Streits war, dass die Brauerei Bischofshof, zu der die ursprünglich von Maltesern betriebene Malteser-Brauerei Amberg gehört, und die Malteser der Stuttgarter Hofbräu eine Lizenz zum Vertrieb von Weißbier erteilt hatten. V&S hatte gegen die Brauerei geklagt, weil sie eine Verwechslungsgefahr zwischen den alkoholischen Getränken befürchteten. Die Schweden beriefen sich dabei auf Markenrechte aus dem Jahr 1923, zu dem Zeitpunkt hatte ihre Rechtsvorgängerin das Malteserkreuz beim Reichspatentamt in Berlin eintragen lassen. Die kirchliche Brauerei Bischofshof hatte dagegen erst 1995 die Marke Malteser beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eintragen lassen.