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Streit um Malteserkreuz beigelegt

Der schwedische Spirituosenkonzern V&S Vin & Sprit darf für Spirituosen auch weiterhin seine herkömmliche Marke Malteser Aquavit mit dem achtspitzigen weißen Kreuz auf rotem Hintergrund (Malteserkreuz) verwenden. Die umfassenden Rechte an dem Kreuz bleiben jedoch in der Hand des Malteser-Ordens. Das beinhaltet auch die Rechte, das Malteserkreuz auch für Bier zu benutzen oder zu lizensieren. Damit kann auch die Brauerei Stuttgarter Hofbräu weiterhin Bier mit dem Malteserkreuz als Markenemblem verkaufen. Darauf einigten sich V&S, der Orden und Stuttgarter Hofbräu in einem Vergleich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.

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Auslöser des Streits war, dass die Brauerei Bischofshof, zu der die ursprünglich von Maltesern betriebene Malteser-Brauerei Amberg gehört, und die Malteser der Stuttgarter Hofbräu eine Lizenz zum Vertrieb von Weißbier erteilt hatten. V&S hatte gegen die Brauerei geklagt, weil sie eine Verwechslungsgefahr zwischen den alkoholischen Getränken befürchteten. Die Schweden beriefen sich dabei auf Markenrechte aus dem Jahr 1923, zu dem Zeitpunkt hatte ihre Rechtsvorgängerin das Malteserkreuz beim Reichspatentamt in Berlin eintragen lassen. Die kirchliche Brauerei Bischofshof hatte dagegen erst 1995 die Marke Malteser beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eintragen lassen.

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