Ende Juli hat das Landgericht Berlin die Klage eines Konsortiums aus Züblin Umwelttechnik, Hohenleitner und Walter Bau abgewiesen. Das Konsortium hatte sich im Vergabeverfahren um den Auftrag für den Abriss des Palastes der Republik bemüht. Der Auftrag ging seinerzeit allerdings an ein Bieterkonsortium um den Baukonzern Strabag, obwohl Züblin und ihre Partner das günstigere Angebot abgegeben haben wollen. Ein Sprecher der Beklagten erklärte, das Angebot habe aber den erforderlichen Leistungsumfang für die Asbestsanierung nicht gewährleistet. Das Züblin-Konsortium verklagte daraufhin die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz. Der Streitwert dieses Verfahrens soll bei etwa zwei Millionen Euro gelegen haben. Der Abriss selbst soll bislang 80 Millionen Euro gekostet haben. Vertreter Kläger-Konsortium
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