Juve Plus Tampon-Fusion untersagt

Lenzing legt mit Jacobsen Rechtsmittel ein

Der Faserhersteller Lenzing AG wird Beschwerde gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamtes einlegen. Die Kartellwächter hatten dem österreichischen Unternehmen die Übernahme des deutschen Viskosefaserproduzenten Kelheim Hygiene Fibres GmbH untersagt.

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Lenzing beabsichtigt, 90 Prozent der Anteile an Kelheim Hygiene Fibres – einer 2011 ausgegründeten Tochter von Kelheim Fibres – zu erwerben. Dies hatte das deutsche Bundeskartellamt Ende vergangener Woche untersagt. Nach Ansicht der Kartellwächter würde durch die Übernahme ein weltweites Monopol zur Herstellung von Tampons entstehen, denn das deutsche Unternehmen sei der weltweit wichtigste Anbieter in dem Segment, Lenzing sein einziger Wettbewerber. Wegen der speziellen Herstellungsweise von Tampons lohne es sich für weitere Unternehmen nicht, in den Markt einzusteigen, so dass er nach Auffassung des Amts von beiden Unternehmen auf Dauer beherrscht würde.

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