Juve Plus Finanzgericht Köln

KPMG-Mandantin darf Kartellbußgeld nicht steuerlich absetzen

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Bußgelder des Bundeskartellamts haben keinen steuermindernden Abschöpfungscharakter, wenn sich das so aus dem Bußgeldbescheid ergibt. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Es liege im Ermessen des Amtes, ob es den aus illegalen Absprachen gewonnenen Gewinn abschöpfe oder nicht, so das Gericht (Urteil vom 24.11.2016 - 10 K 659/16).

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In dem Bußgeldverfahren von 2014 waren der Klägerin, dem Tapetenhersteller A.S. Création aus Gummersbach, und drei weiteren Herstellern unerlaubte Preisabsprachen zwischen 2005 und 2008 vorgeworfen worden. Auch der Verband der Deutschen Tapetenindustrie, Frankfurt, hatte eine Geldbuße erhalten, weil er die Absprachen der Hersteller aktiv unterstützt habe: Die illegalen Preisabsprachen sollen am Rande von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen des VDT erfolgt sein.

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