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Das Urteil erging aufgrund des novellierten Stasi-Unterlagengesetzes aus dem Jahr 2002, wonach der Gesetzgeber die Herausgabe von Stasi-Unterlagen über Politiker und Prominente nicht mehr generell untersagt. Wegen dieser neuen Gesetzeslage wollte die Birthler-Behörde Akten herausgeben und erhob Klage gegen Kohl. Ziel war es, die Vollstreckung eines früheren Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für unzulässig zu erklären, das jegliche Aktenherausgabe untersagte.