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Teilerfolg gegen Birthler-Behörde

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Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Birthler-Behörde und Altbundeskanzler Dr. Helmut Kohl ist zu Ende: Wie das Bundesverwaltungsgericht am Ende Juni entschieden hat, dürfen Kohls Stasi-Akten nur in sehr begrenztem Umfang herausgegeben werden. Informationen, die durch Abhörmaßnahmen in Privat- oder Diensträumen gewonnen wurden, sind besonders zu schützen, ebenso wie Informationen, die allein Kohls Privatleben betreffen.

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Das Urteil erging aufgrund des novellierten Stasi-Unterlagengesetzes aus dem Jahr 2002, wonach der Gesetzgeber die Herausgabe von Stasi-Unterlagen über Politiker und Prominente nicht mehr generell untersagt. Wegen dieser neuen Gesetzeslage wollte die Birthler-Behörde Akten herausgeben und erhob Klage gegen Kohl. Ziel war es, die Vollstreckung eines früheren Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für unzulässig zu erklären, das jegliche Aktenherausgabe untersagte.

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