Tele 5 darf weiterhin das Gewinnspiel-Format 'Spielemacher' senden. Dies hat das LG Hamburg entschieden und damit die einstweilige Verfügung der 9Live Fernseh GmbH abgewiesen. 9Live war gegen das Format des Kokurrenzsenders vorgegangen, weil es sich seiner Ansicht nach um eine Nachahmung der eigenen Sendung '9Live Zuhause' handeln sollte. Das Gericht wies den Antrag mangels wettbewerblicher Eigenart des Formats '9Live Zuhause' ab. 9Live zog die eingelegte Berufung zurück. Vertreter 9Live
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