Juve Plus Tempodrosselung bei Internet-Flatrates verboten

Telekom kassiert Schlappe mit Meyer-Köring

Autor/en
  • JUVE

Die Deutsche Telekom darf die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen im Internet nicht einschränken. Dies hat das Landgericht Köln entschieden und einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stattgegeben.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Verbraucherschützer hatten die Telekom zuvor vergeblich abgemahnt. Im Mai hatte der Konzern in seine Pauschalverträge, sogenannte Flatrate-Angebote, die strittige Klausel eingefügt. Sie ermöglicht dem Unternehmen die Surfgeschwindigkeit zu drosseln, wenn bestimmte Datenmengen verbraucht sind. Diese sollte ab 2016 greifen. Die Richter schoben den Plänen, die für große Empörung unter Verbrauchern und Politikern gesorgt hatte, nun einen Riegel vor.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de