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Die Verbraucherschützer hatten die Telekom zuvor vergeblich abgemahnt. Im Mai hatte der Konzern in seine Pauschalverträge, sogenannte Flatrate-Angebote, die strittige Klausel eingefügt. Sie ermöglicht dem Unternehmen die Surfgeschwindigkeit zu drosseln, wenn bestimmte Datenmengen verbraucht sind. Diese sollte ab 2016 greifen. Die Richter schoben den Plänen, die für große Empörung unter Verbrauchern und Politikern gesorgt hatte, nun einen Riegel vor.