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Transparenzordnung gilt im TGI-Beihilfestreit

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Die Technische Glaswerke Ilmenau GmbH (TGI) hat im Beihilfestreit mit der EU-Kommission einen Teilerfolg errungen. Das Europäische Gericht erster Instanz gab der Beschwerde des Unternehmens statt, Zugang zu der sie betreffenden Akte zu erhalten. TGI hatte sich auf die EU-Transparenzverordnung bezüglich der Akteneinsicht berufen. Dies ist das erste Mal, dass ein Unternehmen in einem beihilferechtlichen Verfahren solche Einsicht erhielt. Nach EU-Beihilferecht steht diese Einsicht einem Unternehmen gar nicht zu. Aus Sicht der Richter gilt die Verordnung jedoch auch hier. Damit entschieden sie gegen die bisherige Praxis der Kommission.

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Die TGI liegt seit einigen Jahren mit der Kommission wegen Zahlungen von rund zwei Millionen Euro im Streit. Dabei geht es um Gelder, die das Unternehmen in den 1990er Jahren als Teilnachfolgerin des ehemaligen Volkseigenen Betriebes Werk für technisches Glas Ilmenau erhalten hatte. Die Kommission erwägt Rechtsmittel gegen die Entscheidung.

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