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Streitgegenstand war eine Gruppe befreundeter Arbeitskollegen der Fluggesellschaft, die sich jahrelang in einem Gruppenchat über andere Mitarbeitende ausließen. Die Äußerungen darin waren beleidigend, rassistisch, teilweise menschenverachtend und sexistisch. Als die Inhalte an den Arbeitgeber gelangten, reagierte dieser mit der außerordentlichen Kündigung dreier Gruppenmitglieder. Daraufhin klagten diese vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen.