Juve Plus Beleidigungen im Gruppenchat

Tuifly erwirkt mit Göhmann Grundsatzurteil am BAG

Wer sich im Gruppenchat beleidigend und gewaltverherrlichend gegen Vorgesetzte oder Kollegen äußert, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Schutz durch Vertraulichkeit gilt nur in Ausnahmefällen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall einer WhatsApp-Gruppe bei der Fluggesellschaft Tuifly.

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Streitgegenstand war eine Gruppe befreundeter Arbeitskollegen der Fluggesellschaft, die sich jahrelang in einem Gruppenchat über andere Mitarbeitende ausließen. Die Äußerungen darin waren beleidigend, rassistisch, teilweise menschenverachtend und sexistisch. Als die Inhalte an den Arbeitgeber gelangten, reagierte dieser mit der außerordentlichen Kündigung dreier Gruppenmitglieder. Daraufhin klagten diese vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen. 

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