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Die Behörde wirft den beiden Sendern und dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) vor, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen Free-TV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben. In den Jahren 2005 und 2006 haben sich RTL und ProSiebenSat.1 demnach abgesprochen, digitale Free-TV-Programm in SD-Qualität nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Zudem hätten die Sender beabsichtigt, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutz die Nutzung der Programmsignale für den Zuschauer zu beschränken. Die Absprachen hätten mindestens bis zu den Durchsuchungen im Mai 2010 gedauert, so die Behörde.