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UKE-Blitzaustritt ist rechtens

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Der kurzfristige Austritt des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) aus dem Arbeitgeberverband der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. ist rechtmäßig erfolgt. Deshalb ist das Krankenhaus nicht an den zwischen AVH und Verdi vereinbarten 'Tarifvertrag Einmalzahlung 2005' gebunden. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage eines Verdi-Mitglieds auf Einmalzahlung für das Jahr 2005 nach dem Tarifvertrag vom März 2005 abgewiesen und damit die beiden anders lautenden vorinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben.

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Die AVH trat dem Rechtsstreit nach Streitverkündung als Nebenintervenientin in der Berufungsinstanz bei. Der Verband machte geltend, der Verbandsaustritt des UKE sei als außerordentliche Kündigung wirksam, jedenfalls aber einvernehmlich vorgenommen worden. Das UKE war auf Basis eines Verbandsbeschlusses, der nicht in das Vereinsregister eingetragen worden ist, Ende September 2005 aus der AVH ausgeschieden und hatte dabei ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht. Dieses hatte die Mitgliederversammlung des Verbandes ebenfalls im März 2005 beschlossen.

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