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Küffner Maunz streitet für Steuerfreiheit in der EU

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Der Europäische Gerichtshof wird klären müssen, unter welchen Voraussetzungen deutsche Unternehmen umsatzsteuerfrei Waren in ein anderes EU-Land liefern können. Dies hat der Bundesfinanzhof beschlossen. Grundsätzlich sind solche Lieferungen steuerfrei, doch die Finanzverwaltung will die formalen Anforderungen erhöhen.

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Die rechtliche Kernfrage in dem Verfahren ist, ob von einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nur dann auszugehen ist, wenn der Lieferant die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des im europäischen Ausland ansässigen Erwerbers nachweist. Das Finanzamt hatte in dem Streitfall darauf bestanden. Das deutsche Maschinenbauunternehmen konnte diese Nummer aber nicht angeben, weil die Maschinen über einen US-Zwischenhändler an den letztlichen Abnehmer in Finnland verkauft wurden. In der Konsequenz versagte das Finanzamt die Steuerfreiheit.

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