Juve Plus Umstrittene Frequenzauktion

E-Plus verbucht mit Jones Day Teilerfolg

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  • JUVE

Ob die milliardenschwere Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Mai 2010 rechtmäßig war, ist weiter offen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies eine Klage des Mobilfunkanbieters E-Plus an die Vorinstanz zurück.

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Streitpunkt ist, ob die Versteigerung das geeignete Vergabeverfahren für die Frequenzen war. Frequenzen dürfen nur versteigert werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Vergabe knapp sind. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Verwaltungsgericht Köln als Vorinstanz diese Frage nicht hinreichend geprüft.

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