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Es geht um sogenannte Cum-Ex-Transaktionen, die auch als Dividendenstripping bekannt sind. Bis 2012 erlaubte es das deutsche Steuerrecht, durch gezielte Aktienverkäufe und -käufe rund um den Dividendenstichtag Steuerbescheinigungen über die Kapitalertragsteuer zu erhalten. Allein das Vorliegen dieser Steuerbescheinigung berechtigte zur Erstattung oder Anrechnung der Steuer. Teilweise war es möglich, die Steuer mehrfach erstattet zu bekommen, obwohl diese nur einmal abgeführt wurde.