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Anfang April entschied der Europäische Gerichtshof jedoch, dass bei Ausschreibungen im Baubereich eine solche Erklärung nicht gefordert werden dürfe. Die DB Regio argumentierte nun, ihr sei eine Tariftreueerklärung nicht zuzumuten, und die Vergabekammer Lüneburg gab ihr Recht. Gegen diese Entscheidung legten die LNVG und Bremen sofortige Beschwerde vor dem OLG Celle ein.