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Verdi darf nicht unaufgefordert E-mails verschicken

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Verdi darf keine E-mails an die dienstlichen Adressen der Mitarbeiter der Sparkassen Informatik (SI) ohne Einverständnis des Unternehmens versenden. Die Maßnahme verstoße gegen das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit des Arbeitgebers. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden.Verdi hatte sich per E-mail an die über 3.000 SI-Mitarbeiter gewandt, um diese über ein Restrukturierungsvorhaben des Unternehmens zu informieren. SI plant im Laufe des Jahres 2008 die Standorte Köln, Duisburg, Karlsruhe und Mainz zu schließen. Die Mitarbeiter sollen in andere Standorte eingegliert und die Organisationsstruktur geändert werden. Verdi kündigte in der E-mail an, die Mitarbeiter künftig regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen und Aktivitäten zu unterrichten. Das Gericht hat entschieden, dass der E-mail-Versand durch Verdi ein Grundrechtsverstoß darstellt. Es sei ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der nicht mehr vom Grundrecht der Koalitionsfreiheit gedeckt sei. Verdi hätte mildere Mittel wie das Verteilen von Handzetteln, Aufhängen von Plakaten oder einen Verweis auf die Intranetseite des Betriebsrates wählen müssen. Es sei nicht Aufgabe der Arbeitgeberin, einer Gewerkschaft die schnellste, effektivste und kostengünstigste Variante der Werbung zu ermöglichen. Verdi hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingereicht. SI hat Klage in der Hauptsache erhoben. Wegen der Standortschließungen ist inzwischen eine Einigungsstelle eingerichtet worden unter dem Vorsitz von Dr. Peter Feichtinger, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg. Ein weiteres Verfahren hat das Unternehmen gegen Verdi angestrengt, um der Gewerkschaft zu untersagen, zu Streiks aufzurufen.

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