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Vergaberecht kontra Sozialrecht

Gesundheitsfonds, Praxisgebühren, Aut idem – als wäre die seit ein paar Jahren laufende Gesundheitsreform nicht schon kompliziert genug. In den letzten Monaten entzweien sich auch noch die Gerichte darüber, wer für die Beurteilung eines Streits zwischen den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs) und Pharmaherstellern zuständig ist. Es geht um die neuen Rabattverträge, die gesetzliche Krankenkassen mit Pharmaherstellern abschließen - ein Milliardengeschäft.

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Ein Novum: Sowohl die Sozialgerichte als auch die Vergabegerichte fühlen sich berufen, in der Auseinandersetzung um die Ausschreibung oder einzelne Zuschlagsentscheidungen zu entscheiden. Auf der einen Seite stehen die Vergabekammer Düsseldorf, das Bundeskartellamt und der Vergabesenat des OLG Düsseldorf, auf der anderen das Sozialgericht und das Landessozialgericht Stuttgart. Ende April befasst sich auch das Bundessozialgericht mit der Sache.

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