Juve Plus Vergabeverfahren

Mit CMS und Heuking zu mehr Rechtsklarheit

Autor/en
  • JUVE

Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an eine teils von der öffentlichen Hand, teils von Privaten gehaltenen Gesellschaft ist ausschreibungspflichtig. Dies hat der EuGH im Januar entschieden. Dabei ist es laut dem Gericht unerheblich, in welcher Höhe der Private an dem Unternehmen beteiligt ist. Die Konsequenz ist in jedem Fall: Es liegt kein Inhouse-Verhältnis vor, das die öffentliche Hand von der Vergabepflicht befreien könnte. In der bislang nicht abschließend geregelten Frage der Vergabe an gemischtwirtschaftliche Unternehmen herrscht damit nun Rechtssicherheit.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Hintergrund des EuGH-Urteils ist eine Vergabe der Stadt Halle a.d. Saale. Sie wollte die RPL Recyclingpark Lochau GmbH damit beauftragen, Abfälle zu entsorgen und eine Müllverbrennungsanlage zu bauen. Die RPL ist ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, an dem die Stadtwerke Halle 75,1 Prozent halten. Eine Ausschreibung sollte es nicht geben. Dies erfuhr ein Wettbewerber, die Arbeitsgemeinschaft Thermische Restabfall- und Energieverwertungsanlage TREA Leuna, eine Arge um die MVV Energie AG. Sie strengte ein Nachprüfungsverfahren an. Schließlich landete das Verfahren vor dem OLG Naumburg, das die Sache dem EuGH vorlegte. Nach der Entscheidung des EuGH können die Naumburger nun das unterbrochene Verfahren fortsetzen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de