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Hintergrund des EuGH-Urteils ist eine Vergabe der Stadt Halle a.d. Saale. Sie wollte die RPL Recyclingpark Lochau GmbH damit beauftragen, Abfälle zu entsorgen und eine Müllverbrennungsanlage zu bauen. Die RPL ist ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, an dem die Stadtwerke Halle 75,1 Prozent halten. Eine Ausschreibung sollte es nicht geben. Dies erfuhr ein Wettbewerber, die Arbeitsgemeinschaft Thermische Restabfall- und Energieverwertungsanlage TREA Leuna, eine Arge um die MVV Energie AG. Sie strengte ein Nachprüfungsverfahren an. Schließlich landete das Verfahren vor dem OLG Naumburg, das die Sache dem EuGH vorlegte. Nach der Entscheidung des EuGH können die Naumburger nun das unterbrochene Verfahren fortsetzen.