Juve Plus

Vergabevorschriften rechtswidrig

Autor/en
  • JUVE

Das OLG Naumburg hat Vergabevorschriften des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) als rechtswidrig erkannt. Nach einem Erlass des BMVBW müssen alle Unternehmen am Beginn des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden, die einzelne Teilleistungen zu deutlich niedrigeren oder höheren Preisen anbieten als der Durchschnitt der anderen Bieter, es sei denn die Bieter könnten ihre Preisgestaltung zur vollständigen Zufriedenheit der Vergabestelle erläutern. Das Ministerium wollte sich auf diese Weise vor rechtswidrigen Mischkalkulationen schützen. Laut OLG kann dieser Ausschluss jedoch nicht auf bloßen Verdacht hin geschehen, sondern die Beweispflicht liegt auf Seiten der Vergabestelle. Es sei zudem Sache des Bieters, wie er Teilleistungen kalkuliere. Der Anlass war ein Vergabestreit zwischen der Heilit Wörner Bau GmbH und der bundeseigenen Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Es ging um ausgeschriebene Arbeiten für die BAB 38. Das Bauunternehmen hatte das preisgünstigste Angebot abgegeben. In der Ausschreibung war der Preis als maßgebliches Vergabekriterium ausgewiesen worden. Die DEGES hatte jedoch Heilit Wörner aufgrund des BMVBW-Rundschreibens Straßenbau NR. 25/2004 ausgeschlossen. Vertreter Heilit Wörner Bau

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Leinemann & Partner (Berlin): Dr. Ralf Leinemann; Associates: Dr. Eva-Dorothee Ebert, Dr. Thomas Kirch

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de