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Verwaltungsrechtsweg bei Rüstungsgütern zulässig

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Das Verwaltungsgericht Koblenz wirbelt mit einer Entscheidung von Anfang Februar den Markt für Rüstungsgüter durcheinander: Laut Beschluss kann verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz bei der Vergabe harter Rüstungsaufträge möglich sein. Bislang mussten nicht zum Zuge gekommene Bieter eine aus ihrer Sicht unrechtmäßige Vergabe hinnehmen, da das Vergaberecht bei harten Rüstungsgütern wie Panzern oder Raketen kein Recht auf Nachprüfung vorsieht. Im konkreten Fall ging es um die Beschaffung von Lenkwaffen für die Bundesmarine. Die norwegische Kongsberg Defence and Aerospace ging gegen den Zuschlag des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) an die Saab Bofors Dynamics AB vor. Die Koblenzer Richter erklärten den Gang vor das Verwaltungsgericht für zulässig, weil diese Vergabe die Sicherstellung der Landesverteidigung verfolge, also eine genuin hoheitliche Aufgabe sei. Außerdem gewährten sie Kongsberg vorläufigen Rechtsschutz, indem sie dem BWB den Vertragsschluss mit Saab Bofors untersagten. Außerdem erklärten sie für rechtens, dass Kongsberg Einsicht in die Vergabeakten nehmen darf. Bislang kannte dieser Markt eine solche Transparenz nicht. Sein Volumen wird von Insidern auf etwa 30 Milliarden Euro jährlich geschätzt. In der Begründung ihrer Entscheidung tadelten die Richter in ungewöhnlich deutlicher Form das BWB. Sie kritisierten, dass "die Antragsgegnerin sich in einem der Kammer noch nicht vorgekommenen Ausmaß weigert, am Verfahren mitzuwirken" wie dies von einer "das Verfahren und das Prozessverhalten steuernden obersten Bundesbehörde erwartet werden kann". Vertreter Kongsberg

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Freshfields Bruckhaus Deringer (Berlin): Dr. Hans-Joachim Prieß; Associates: Dr. Franz Josef Hölzl, Marian Niestedt (alle Vergaberecht), Dr. Marcel Kaufmann, Dr. Mathias Hellriegel (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht)

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