Juve Plus Videoüberwachung

KNPZ erkämpft Grundsatzurteil für Bahnbetreiber Üstra

Die niedersächsischen Verkehrsbetriebe dürfen Aufnahmen von Überwachungskameras in ihren Bussen und Bahnen weiterhin speichern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit einem Grundsatzurteil zur Videoüberwachung im ÖPNV entschieden. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az. 11 LC 59/16). Geklagt hatte das Hannoveraner Nahverkehrsunternehmen Üstra gegen ein Verbot von Kameraaufzeichnungen. Das Verbot war 2014 von der Landesdatenschutzbehörde verhängt worden.

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Grages_Jan-Michael
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