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Vogelschutzgebiet darf in den Bundesanzeiger

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Das geplante Vogelschutzgebiet Eiderstedt darf im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht Ende Oktober entschieden. Damit blieben die Stadt Tönning, die Gemeinden Sankt Peter-Ording, Tating und Kirchspiel Garding sowie drei Flächeneigentümer erfolglos. Sie wollten mit Eilanträgen verhindern, dass das Land Schleswig-Holstein das Vogelschutzgebiet dem Bund zur Weitergabe an die EG-Kommission und zur Bekanntgabe im Bundesanzeiger meldet. Die Antragsteller befürchteten, durch die Meldung könnten endgültige Tatsachen geschaffen werden, welche etwa Einschränkungen bei Bauleitplanungen und bei Nutzungsbefugnissen mit sich brächten. Eine Aufhebung eines einmal festgesetzten Vogelschutzgebietes sei nur noch mit Zustimmung der EG-Komission möglich, argumentierten sie. Das Gericht entschied jedoch, dass es zumutbar sei, auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu warten: Es spreche alles dafür, dass auch einmal gemeldete Vogelschutzgebiete wieder einseitig zurückgezogen werden könnten. Falls die EG-Komission dies nicht billige, drohe allenfalls dem Bund ein Vertragsverletzungsverfahren; dies betreffe jedoch nicht die Antragsteller. Bauern und Gemeinden erwägen nun ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Berater Kläger

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Füßer & Kollegen (Leipzig): Klaus Füßer, Dr. Brita Henning

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