Das Volksbegehren gegen die Milliarden-Stützung der Bankgesellschaft Berlin durch das Land ist unzulässig. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Berlin Ende November entschieden. Es war das erste Mal, dass sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzen musste, wo die Grenze zwischen Volksgesetzgebung und Haushaltsautonomie eines Landesparlaments verläuft. Im Jahr 2002 hatte das Berliner Abgeordnetenhaus den Senat per Gesetz ermächtigt, der ins Trudeln geratenen Bankgesellschaft bis zu 21,6 Milliarden Euro Landesgarantien zu gewähren. Die "Initiative Berliner Bankenskandal" versuchte, die Aufhebung dieses Gesetzes zu erreichen. Der Senat wies einen Antrag auf ein entsprechendes Volksbegehren Anfang 2004 zurück. Diese Entscheidung, so der Gerichtshof jetzt, sei nicht zu beanstanden gewesen. Das Volksbegehren sei eines zum Landeshaushalt und damit unzulässig. Vertreter Initiative
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