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Beklagt waren die Anfechtungskläger, darunter mehrere britische Fonds, die T-Online-Aktien in erheblichem Umfang halten. Die Deutsche Telekom muss nun auf die Entscheidung von mehr als 20 Aktionärsklagen warten. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat allerdings inzwischen empfohlen, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen.