Juve Plus Vorerst keine Eingliederung von T-Online

Gericht weist Eilantrag zurück

Die angestrebte Wiedereingliederung von T-Online in die Muttergesellschaft Deutsche Telekom AG ist vorläufig vom Tisch. Das Landgericht Darmstadt hat am Dienstag den Freigabeantrag von T-Online zurückgewiesen. Die seit 2000 börsennotierten Online-Tochter der Deutschen Telekom wollte damit die geplante Verschmelzung schon vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Anfechtungsklagen von Aktionären erreichen.

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Beklagt waren die Anfechtungskläger, darunter mehrere britische Fonds, die T-Online-Aktien in erheblichem Umfang halten. Die Deutsche Telekom muss nun auf die Entscheidung von mehr als 20 Aktionärsklagen warten. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat allerdings inzwischen empfohlen, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen.

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