Juve Plus Vorratsdatenspeicherung

Generalanwalt sieht Grundrechtsverstoß

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Charta der Grundrechte. Diese Auffassung macht der Generalanwalt jetzt in seinen Schlussanträgen im Rahmen zweier Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH deutlich. Sie waren vom irischen High Court und dem österreichischen Verfassungsgerichtshofs vorgelegt worden (C-298/12 und C-594/12).

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Zugleich schlug der Generalanwalt jedoch vor, die Feststellung der Ungültigkeit auszusetzen, um dem europäischen Gesetzgeber zu ermöglichen, die Richtlinie nachzubessern.

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