Juve Plus Vorratsdatenspeicherung gestoppt

SBR Schuster Berger für BT erfolgreich

Die deutsche Tochter des britischen Telekommunikationsunternehmens BT muss vorerst keine Anlagen für die Speicherung und Bereitstellung von Daten anschaffen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab damit einem Eilantrag von BT für eine einstweilige Anordnung statt, weil der Bund dem Unternehmen die Kosten der Anschaffung nicht erstattet.Nach Auffassung der Richter greift der gesetzliche Zwang zur entschädigungslosen Vorratsspeicherung in das Grundrecht auf Eigentum ein. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache muss BT damit keine Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung durchführen.

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Zum Hintergrund: Seit Anfang des Jahres sollen Telekommunikationsunternehmen nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung die technischen Daten von Telefongesprächen ein halbes Jahr lang speichern. Ab 2009 wird auch die Kommunikation über das Internet erfasst. Die deutsche BT-Tochter hätte nach eigenen Angaben etwa 720.000 Euro für die technische Ausstattung zur Datenspeicherung ausgeben müssen. Zudem würden pro Jahr laufende Betriebskosten von 420.000 Euro entstehen.

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