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Die Staatsanwaltschaft hatte Kratzer und einem weiteren Beschuldigten vorgeworfen, sich auf Stellenausschreibungen beworben zu haben, ohne eine tatsächliche Arbeitsaufnahme beabsichtigt zu haben. Sobald eine Ablehnung erfolgte, habe Kratzer bei dem jeweiligen Unternehmen Entschädigung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gefordert, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.