Juve Plus VW-Gesetz gekippt

EU-Kommission setzt sich mit Inhouse-Beratern durch

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Die Bundesrepublik Deutschland muss das VW-Gesetz ändern. Das Gesetz zum Schutz des Konzerns vor feindlichen Übernahmen verstößt gegen den freien Kapitalverkehr und ist damit europarechtswidrig.Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg auf eine entprechende Klage der EU-Kommission entschieden.

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Durch das VW-Gesetz waren bislang die Stimmrechte für jeden Aktionär auf 20 Prozent begrenzt, auch wenn der tatsächliche Aktienbesitz höher lag. Damit war sichergestellt, dass das Land Niedersachsen eine starke Stellung in dem Konzern behält. Der Stuttgarter Autobauer Porsche, inzwischen mit 31 Prozent stärkster VW-Aktionär, kann seine Stimmrechte nun voll ausüben. Medienberichte gehen davon aus, dass Porsche weitere Kaufoptionen bald nutzen wird.

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