Der Weg für die Realisierung der Wartungshalle für den Airbus 380 in Frankfurt ist frei. Das Bundesverwaltungsgericht hat im September entschieden, dass der vom BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz) angeregte Baustopp abgelehnt wird. Zuvor war der BUND mit einer Klage und einer einstweiligen Verfügung gegen das Land Hessen bzw. das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vorgegangen. Das Ministerium hatte der Fraport als Betreiberin des Flughafens mit Planfeststellungsbeschluss vom November 2004 gestattet, eine Wartungshalle für den A380 zu errichten. Die für das Vorhaben in Anspruch genommene Fläche ist Teil eines Waldgebietes, das vom Land Hessen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) an die EU-Kommission gemeldet worden ist. Die Kommission hat allerdings noch nicht entschieden, ob das Gebiet in das Netz besonderer Schutzgebiete aufgenommen wird. In seinem Planfeststellungsbeschluss ist das Ministerium, um auf der sicheren Seite zu stehen, davon ausgegangen, dass das gemeldete Gebiet in die Liste der EU-Kommission aufgenommen wird. Nach Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung hat es die Zulässigkeit des Vorhabens bejaht. Vertreter BUND
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