Juve Plus

Weg für Startbahnverlängerung frei

Autor/en
  • JUVE

Der Flughafen Münster/Osnabrück darf erweitert werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Vereinsklage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie die Einwände zweier Klägergruppen von lärmbelästigten Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Während sich die Umweltschützer mit ihrer Argumentation nicht durchsetzen konnten, erreichten die Anwohner zumindest einen Teilerfolg: Das beklagte Ministerium für Bauen und Verkehr NRW wurde verpflichtet, mit Hinblick auf den Lärmschutz erneut über die Zumutbarkeit des Nachtflugverkehrs zu entscheiden.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Mit dem Urteil ist der Weg für die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn frei. Eine Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Die Vertreter des NABU haben allerdings eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, über die nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden muss.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de