Ein Unternehmen darf nicht zeitlich unbegrenzt mit einer Auszeichnung werben. Dies hat das Landgericht Frankfurt im März in einem Beschlussverfügungsverfahren des Mannheimer Healthcare-Dienstleisters Innovex GmbH gegen ihren Konkurrenten Pharmexx GmbH entschieden. Pharmexx war 2003 mit dem Titel "Entrepreneur des Jahres" ausgezeichnet worden und hatte noch 2005 ohne Jahresangabe damit geworben. Dies ist jedoch nur maximal bis ins Folgejahr der Auszeichnung zulässig, so die Richter in Frankfurt.
Danach muss zumindest das Jahr, in dem der Preis verliehen wurde, mit angegeben werden. Pharmexx hat die Entscheidung in einer Abschlußerklärung anerkannt.
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