Juve Plus Whistleblower

Trügerischer Schutz durch Ombudsleute – es darf beschlagnahmt werden

Externe Ombudsleute als Ansprechpartner von Hinweisgebern aus Unternehmen – das gehört inzwischen zum Standard bei Compliance-Systemen. Während die juristische Lehre noch streitet, ob die beauftragten Rechtsanwälte in ihrer Funktion als Ombudsleute berufsrechtliche Privilegien genießen, stellt das Landgericht Bochum klar: Nein, es gibt kein Beschlagnahmeverbot. Konzerne wie die Deutsche Bahn oder die Allianz erwecken auf ihren Websites allerdings einen anderen Eindruck.

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Externe Ombudsleute, die Ansprechpartner von Hinweisgebern aus Unternehmen sind, gehören inzwischen zum Standard von Compliance-Systemen. Häufig handelt es sich um Rechtsanwälte. Während die juristische Lehre noch streitet, ob sie in ihrer Funktion als Ombudsleute die berufsrechtlichen Privilegien genießen, stellt das Landgericht Bochum klar: Nein, es gibt kein Beschlagnahmeverbot (II-6 Qs 1/16). Konzerne wie die Deutsche Bahn oder die Allianz erwecken auf ihren Websites allerdings einen anderen Eindruck.

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