Juve Plus Zahlen ist Pflicht

Raue vertritt IHKs vor Bundesverfassungsgericht

Die Pflichtbeiträge für Mitglieder der Industrie- und Handelskammern verstoßen nicht gegen die Verfassung. Damit müssen Gewerbetreibende weiterhin als Pflichtmitglieder Beträge an die Kammern entrichten. Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Mitte Juli entschieden und die Verfassungsbeschwerden von zwei Kammermitgliedern zurückgewiesen.

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Christoph-David Munding
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