Juve Plus Zahngold-Verfahren

Hamburger Friedhofsverwaltung mit Ruge Krömer vor BAG erfolgreich

Autor/en
  • Catrin Behlau

Friedhofsmitarbeiter dürfen das Zahngold von eingeäscherten Menschen nicht für sich behalten. Die Friedhofsverwaltung darf die Herausgabe oder Schadenersatz fordern, wenn die Rückgabe nicht möglich ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

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