Juve Plus Zum Oktoberfest-Auftakt

Lufthansa und Gesamtvertretung schließen mit Schalast und Ettrich Sturmfels Vergleich

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Die Lufthansa und die Gesamtvertretung des fliegenden Personals haben vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt einen Vergleich geschlossen: Die Fluggesellschaft darf während des Oktoberfests nun doch Flugbegleiter einsetzen, die Dirndl und Trachtenanzüge tragen. Die Lufthansa hatte angekündigt, während des Volksfestes auf ausgewählten Flügen von und nach München Flugpersonal in Trachtenmode zu kleiden, wobei es den Mitarbeitern frei gestellt war, sich an der Aktion zu beteiligen. Die zuständige Gesamtvertretung des fliegenden Personals widersprach dieser PR-Maßnahme, die Lufthansa hielt jedoch daran fest.

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In einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschied zunächst das Arbeitsgericht Frankfurt am 21.9.2007, zwei Tage vor Start des Oktoberfest, dass Fragen der Dienstkleiderordnung den Bereich der betrieblichen Ordnung betreffen und somit der Mitbestimmung unterliegen. Dies gelte auch für Fälle, in denen das Tragen bestimmter Dienstkleidung durch Mitarbeiter freiwillig geschehe und nur auf eine einzelne PR-Aktion und wenige Mitarbeiter beschränkt sei. Die Gegenseite legte Beschwerde ein, vor dem Landesarbeitsgericht verglichen sich die beiden Parteien nun: Die Personalvertretung behält ihren Rechtsstandpunkt, erklärte aber, keine Vollstreckungsmaßnahme zu betreiben. Die Lufthansa ihrerseits nimmt die Beschwerde zurück.

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