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Zweibuchstaben-Domain registriert

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Die Denic eG muss die Domain 'vw.de' der Volkswagen AG registrieren. Dies hat das OLG Frankfurt Mitte August in einem Urteil entschieden. Die Besonderheit des Urteils liegt darin, dass die Denic bisher keine Domains mit zwei Buchstaben zugelassen hatte. Die Denic ist die zentrale Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top-Level-Domain '.de'. Volkswagen sah sich dadurch gegenüber ihren Wettbewerbern im Nachteil, die jeweils ihre Marken als Domain führen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, denn gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Denic Beschwerde eingelegt.

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