Mit der Entscheidung unterstützt Italien die Einführung des neuen europäischen Patentsystems. Ende 2010 hatten Italien und Spanien einen Kompromissvorschlag blockiert, der im Wesentlichen drei Amtssprachen, nämlich Englisch, Französisch und Deutsch, vorsah. Daraufhin hatten die beiden Staaten 2011 gegen einen Beschluss über eine „verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes für die Europäische Union“ geklagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2013, dass diese Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des Patentrechts nicht gegen das Unionsrecht verstößt. Spanien klagte daraufhin erneut, unter anderem gegen die Sprachenregelung. Doch auch diese Klage war nicht erfolgreich.
Nach dem zweiten Urteil im Mai 2015 entschied sich Italien, den Prozess des Europäischen Patentes mit dem zugehörigen Gerichtssystem (Unified Patent Court, UPC) zu unterstützen. Die italienische Abgeordnetenkammer sprach sich im Juni für einen Beitritt aus und nahm damit die Zustimmung des Senates von 2013 auf. Damit stehen beide Kammern des Parlaments hinter der nun formal bekräftigten Entscheidung. Italien hat das UPC Agreement bereits unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert.
Bislang haben acht Staaten den Vertrag ratifiziert. Als Voraussetzung für den Start müssen 13 der 25 teilnehmenden EU-Staaten, darunter verbindlich Deutschland, Frankreich und Großbritannien, den UPC-Vertrag ratifizieren. Während weitere Staaten die Ratifikation vorantreiben, halten sich Großbritannien und Deutschland noch zurück. Aus Regierungskreisen in Berlin war immer wieder zu hören, dass man warten würde, bis die erforderliche Zahl an Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifiziert habe, um nicht alle Trümpfe in der Verhandlungen aus der Hand zu geben.
Wegen weiterhin ungeklärter Details und der Tatsache, dass die Bundesregierung noch keinen Referentenentwurf im Bundestag vorgelegt hat, gehen Patentexperten davon aus, dass das neue System frühestens 2017 startet. Es gibt jedoch auch Bemühungen für einen schnelleren Start. So hat das vorbereitende Gremium der 25 Mitgliedsstaaten Anfang September die Einführung einer Probephase beschlossen, die dem Vernehmen nach bereits im Januar starten soll. Demnach könnte das neue Gerichtssystem bereits im August 2016 starten.