SCHWEIBERT LESSMANN ist eine der führenden, auf die arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern und Organmitgliedern spezialisierte Kanzlei mit Büros in Frankfurt und Berlin. Mit 6 Partnern und insgesamt 15 auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälten beraten wir in- und ausländische Unternehmen sowohl zum Tagesgeschäft als auch in Projekten im gesamten Spektrum arbeitsrechtlicher Themen, einschließlich Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen. Unsere Anwälte sind bei Reorganisationsprojekten in die Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften einbezogen und vertreten Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmervertretern, wie z. B. in Einigungsstellen oder Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten. Wir beraten Unternehmen schwerpunktmäßig zu Kündigungsschutz, betriebsverfassungsrechtlichen Themen, Tarifvertragsrecht, Compliance und dem Recht der Unternehmensmitbestimmung. Die Begleitung unserer Mandanten vor Gerichten umfasst insbesondere auch Grundsatzfragen.
Die Partner von SCHWEIBERT LESSMANN waren viele Jahre in führenden globalen Wirtschaftskanzleien tätig und haben langjährige Erfahrung und einen umfangreichen track record in der arbeitsrechtlichen Beratung von M&A-Transaktionen, Umwandlungen, inkl. grenzüberschreitenden Verschmelzungen sowie von Börsengängen und anderen Kapitalmarktmaßnahmen. SCHWEIBERT LESSMANN berät somit regelmäßig bei großen Unternehmenstransaktionen zu den arbeitsrechtlichen Aspekten in nationalen und internationalen Mandaten zusammen mit in- und ausländischen Wirtschaftskanzleien. Durch gute Kontakte zu ausländischen Kollegen können wir eine über das deutsche Arbeitsrecht hinausgehende Beratung vermitteln.
SCHWEIBERT LESSMANN wurde von Fachanwälten für Arbeitsrecht gegründet, und wir ermutigen unsere jungen Anwälte, früh diese Qualifikation zu erwerben. Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten ist für uns unverzichtbar, weil dies die Basis für jede vertrauensvolle Zusammenarbeit ist.
Die Qualität der Beratung und der Erfolg seit der Gründung von SCHWEIBERT LESSMANN im Jahr 2012 wurde durch die Nominierung für den JUVE Gründerzeit-Award 2014 und 2015 sowie durch die Nominierung als Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht 2015 anerkannt und in 2019 bestätigt.
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