Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Rechtsanwalt anvertraut wurde, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, bestimmt Paragraf 203 des Strafgesetzbuches unmissverständlich. Trotzdem geben Anwälte faktisch ununterbrochen Interna über ihre Mandate auch an Dritte weiter– nämlich immer dann, wenn sie externe Dienstleister für die Datenvernichtung, die IT sowie Schreib- oder Übersetzungsarbeiten beschäftigen. Um nicht in Konflikt mit dem Strafgesetzbuch zu geraten, behilft sich die Anwaltschaft zurzeit mit dem Konstrukt der mutmaßlichen Einwilligung und verweist darauf, dass vielen Mandanten der Einsatz externer Dienstleister klar sein dürfte. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert aber seit Langem eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis zum Outsourcing.
Dieser Auffassung hat sich jetzt auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angeschlossen und arbeitet an einer Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Danach soll Anwälten gestattet werden, Mandatsgeheimnisse gegenüber externen Dienstleistern zu offenbaren. Gleichzeitig wird Anwälten eine Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und Kontrolle ihrer externen Dienstleister auferlegt. Zudem sollen sich künftig auch alle strafbar machen können, die durch ihre Tätigkeit von Mandatsgeheimnissen erfahren. Neben dem Anwalt und seiner angestellten Sekretärin wären dann auch alle Mitarbeiter externer Dienstleister einbezogen, vom Geschäftsführer bis zum Büroboten eines Übersetzungsbüros. Sie alle würden zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten.
Der DAV und auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßen die Pläne des Justizministeriums, den Einsatz externer Dienstleister explizit zu regeln. „Der Gesetzgeber sollte aktiv werden“, sagte BRAK-Geschäftsführer Christian Dahns. Schließlich gehöre insbesondere die Beschäftigung externer IT-Kräfte in vielen Kanzleien zum Arbeitsalltag.
Die Pressestelle des Justizministeriums bestätigte auf Nachfrage, dass es derzeit an einem Referentenentwurf arbeite, um die Inanspruchnahme outgesourcter Dienstleistungen rechtssicher zu ermöglichen. Wann das Gesetzespaket vorgelegt wird, sei aber noch offen. Zunächst müsse man sich mit den übrigen Bundesministerien abstimmen.
Mehr zu einer möglichen Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) lesen Sie im aktuellen JUVE-Rechtsmarkt 05/16.