Referendariat

NRW verwaltet Zusatzvergütungen künftig selbst

Das Land Nordrhein-Westfalen ändert zum Januar die Vorgaben zum Zuverdienst von Rechtsreferendaren. Dieser muss künftig direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) bezahlt werden. Das LBV zieht eine 25-prozentige Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge ab, anschließend schüttet es die staatliche Unterhaltsbeihilfe und den Zuverdienst zusammen an die Referendare aus.

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Auf den entsprechenden Erlass des Landesjustizministeriums vom 8. November hin sollen die Ausbildungsstellen ihre Referendare selbst über die Änderung informieren. In Köln ist dies bereits passiert. Die Neuregelung solle sowohl für Referendare als auch für die Kanzleien den „Verwaltungsaufwand vereinfachen und Unklarheiten, die es oft bei kleinen Kanzleien gibt, beseitigen“, sagte Martin Huff, Geschäftsführer der Kölner Rechtsanwaltskammer.

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