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Die betroffenen Referendare haben von dieser Verfügung heute erfahren. Sie müssen nun bis zum 4. Januar 2016 eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie im Rahmen der Ausbildung kein zusätzliches Entgelt von der Ausbildungsstelle erhalten, der sie zugewiesen werden sollen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom März 2015. Danach ist die Beschäftigungsbehörde eines Referendars für Sozialabgaben haftbar, wenn eine externe Ausbildungsstelle diese Abgaben gesetzeswidrig nicht zahlt. „Das hessische Justizministerium geht auf dem Rücken der Referendare den einfachsten Weg“, so ein Betroffener.