Weihnachtsüberraschung

Land Hessen verbietet Referendarsvergütung

Das Land Hessen verbietet seinen Rechtsreferendaren, zusätzliches Entgelt von ihren Ausbildungsstellen anzunehmen. Das ist die Kernaussage einer internen Verfügung des Präsidenten des OLG Frankfurt am Main vom 17. Dezember, die azur vorliegt. Damit setzt das OLG als obere Ausbildungsbehörde einen Erlass des Hessischen Justizministeriums um, der bereits vom 30. Oktober datiert.

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Die betroffenen Referendare haben von dieser Verfügung heute erfahren. Sie müssen nun bis zum 4. Januar 2016 eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie im Rahmen der Ausbildung kein zusätzliches Entgelt von der Ausbildungsstelle erhalten, der sie zugewiesen werden sollen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom März 2015. Danach ist die Beschäftigungsbehörde eines Referendars für Sozialabgaben haftbar, wenn eine externe Ausbildungsstelle diese Abgaben gesetzeswidrig nicht zahlt. „Das hessische Justizministerium geht auf dem Rücken der Referendare den einfachsten Weg“, so ein Betroffener.

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