Referendariat

Auch Hamburg verbietet Zusatzvergütung

Nach Hessen und Sachsen hat im April auch die Hansestadt Hamburg ihren Rechtsreferendaren untersagt, Stationsentgelte anzunehmen. Wie die anderen Bundesländer beruft sich das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) als zuständige Ausbildungsbehörde auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem vergangenen Jahr.

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Danach ist die Beschäftigungsbehörde eines Referendars für Sozialabgaben haftbar, wenn eine externe Ausbildungsstelle diese Abgaben gesetzwidrig nicht zahlt (Aktenzeichen B 12 R 1/13 R). Allerdings haben nicht alle Bundesländer daraus den Schluss gezogen, dass man die Referendare an die Kandare nehmen muss.

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