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2005-08-29

Schadensersatzanspruch gegen Falk

Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht das Adhäsionsverfahren im so genannten Hamburger Falk-Strafprozess endgültig nicht zugelassen hat, wurde am 3. August gegen den ehemaligen Unternehmer Alexander Falk Zivilklage erhoben. Die Klägerin Energis verlangt Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises, den sie im Jahr 2001 für das – inzwischen insolvente – Falk-Unternehmen Ision gezahlt hat. Die vor dem Landgericht Hamburg eingeklagte Summe liegt bei 763 Millionen Euro. (jat)

Vertreter Energis
Clifford Chance (Frankfurt): Dr. Wolfgang Jäger, Sebastian Rakob

Vertreter Alexander Falk/Alexander Falk Holding
Freshfields Bruckhaus Deringer (Hamburg): Dr. Jan Willisch; Associate: Dr. Elke Umbeck – aus dem Markt bekannt

27. Zivilkammer des LG Hamburg
Vorsitzender Richter: Michael Schmidt

Hintergrund: Clifford vertritt Energis und deren britische Insolvenzverwalterin seit Beginn der Auseinandersetzungen. Im Laufe des Strafverfahrens, in dem Falk durch die Hamburger Verteidiger Gerhard Strate und Thomas Bliwier sowie durch den Frankfurter Verteidiger Dr. Sven Thomas vertreten wird, hatte die Kanzlei mit einem Forderungsbetrag von 763 Millionen Euro den wohl bislang höchsten Adhäsionsantrag in Deutschland gestellt. Damit verschaffte sich die Kanzlei zugleich Beteiligungsrechte im Strafverfahren, die auch durch den Clifford-Strafrechtspartner Dr. Jürgen Taschke wahrgenommen wurden.

Das Landgericht und jetzt auch das Oberlandesgericht waren der Auffassung, eine Entscheidung über den
Schadensersatz im Strafverfahren sei nicht sinnvoll, so dass Energis nunmehr auf den Zivilrechtsweg verwiesen ist. Derzeit sind in drei Arresten rund 60 Millionen Euro von Falk und seiner Holding gesichert, ein zivilrechtlicher Haftbefehl existiert seit längerem. Falk  hatte bereits im Mai eine eidesstattliche Versicherung über sein persönliches Vermögen abgegeben.