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2008-03-13

Post-Mindestlohn: Pin und TNT erringen ersten Erfolg

Der Post-Mindestlohn ist nicht allgemeingültig für die gesamte Branche der Briefdienstleistungen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin Anfang März entschieden. Die Postkonkurrenten Pin und TNT hatten gemeinsam mit dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), einem Arbeitgeberverband von Konkurrenten der Deutschen Post AG, die Klage angestrengt. Sie wehrten sich gegen eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Das Ministerium hatte den zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste, hinter der im wesentlichen die Deutsche Post AG steht, und Verdi abgeschlossenen Tarifvertrag für allgemeingültig erklärt. Der Tarifvertrag sollte auch für alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in den Geltungsbereich fallen, bindend sein. Damit habe der Minister jedoch seine gesetzliche Ermächtigung überschritten, so das Gericht.

Diese gelte nur für Arbeitgeber und -nehmer, die nicht tarifgebunden seien. Die Postkonkurrenten hatten jedoch mit der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) im Dezember 2007 einen eigenen Tarifvertrag geschlossen. Das Bundesarbeitsministerium hat Berufung zum Oberverwaltungsgericht eingelegt. (Tanja Podolski)

Vertreter Pin
KDU Krist Deller & Partner (Koblenz) : Dr. Anja Kerkmann (Federführung), Dr. Matthias Krist
Freshfields Bruckhaus Deringer (Berlin): Dr. Wolf Friedrich Spieth; Associate: Dr. Marcel Kaufmann (Federführung)

Vertreter TNT
Heuking Kühn Lüer Wojtek (Berlin): Dr. Karl-Josef Stöhr; Associate: Dr. Matthias Kühn
Clifford Chance (Frankfurt): Nicole Engesser Means, Berndt Hess; Associate: Heike Weninger
Inhouse (Amsterdam): Boudewijn Wentink (Syndikus)

Vertreter BdKEP:
Axel Günther (Bad Dürkheim)

Vertreter Bundesministerium
Redeker Sellner Dahs & Widmaier (Bonn) : Prof. Dr. Thomas Mayen, Dr. Ulrich Karpenstein; Associate: Dr. Frank Fellenberg

Vertreter GNBZ (Beigeladene)
Reitze Kurowski (Köln) : Dr. Serge Reitze

Verwaltungsgericht Berlin, 4. Kammer:
@Friedrich Kiechle (Vorsitzender Richter)

KDU berät die Pin Group seit der Aufnahme der Aktivitäten in Deutschland 2005 in postrechtlichen und regulatorischen Fragen, in der Vergangenheit allerdings vornehmlich über Christian Frhr. von Ulmenstein, der im vergangenen Jahr als Chefsyndikus zu Pin gewechselt war. Für die luxemburgische Pin-Mutter hat das Amtsgericht Köln im Februar ein Insolvenzverfahren eröffnet.

KDU hatte bereits Mitte Dezember unmittelbar nach dem Beschluss des Bundesrates zur Allgemeingültigkeit des Post-Mindestlohnes die Klage für Pin eingereicht. Im Januar schlossen sich TNT und der BdKEP an. Dass Freshfields an der Seite von Pin auftritt, ist ein Novum. Dem Vernehmen nach ist diese Mandatierung auf den Pin-Anteilseigner Springer-Verlag zurückzuführen.

Heuking berät TNT seit Jahren dauerhaft, das Unternehmen wollte allerdings wegen der Bedeutung des Falles eine weitere Kanzlei einbeziehen und entschied sich für Clifford. Prof. Dr. Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, wurde zudem für ein Gutachten hinzugezogen.