Juve Plus Kehrtwende des BGH

Frosta erkämpft mit Mayrhofer einfacheren Börsenrückzug

Autor/en
  • JUVE

Unternehmen können sich künftig einfacher von der Börse zurückziehen. Sie müssen ihren Aktionären bei einem sogenannten Delisting kein Angebot für eine Barabfindung mehr machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und kippte seine mehr als elf Jahre alte Rechtsprechung, nach der Kleinaktionären beim Rückzug von der Börse in jedem Fall eine Abfindung zusteht. Ein Delisting beeinträchtige das Eigentumsrecht von Aktionären nicht, so die Richter.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Alexander Thomas
Alexander Thomas

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.